Das Erstellen neuer Blitzschutzsysteme oder das Erweitern bestehender Anlagen erfordert ein genaues Konzept.
Bei der Planung wird leider der Blitzschutz oft vernachlässigt oder als gar nicht so wichtig gewertet. Von keinem Architekten oder Elektroingenieur kann man allerdings verlangen, dass er sich mit der Themtik "Blitzschutz" so gut auskennt, wie ein Fachmann, der tagtäglich mit diesem Thema konfroniert ist.
Wenden Sie sich daher gerne an uns, dann können wir schon in der Planungsphase mitarbeiten.
Ein Blitzschutzsystem muss geplant werden. Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen freiwillig errichteten Blitzschutzsysteme (z.B. Wohnbauten) oder blitzschutzpflichtigen Gebäuden. Bei
Neubauten, Umbauten oder Sanierungen mit bestehenden Baubewilligungen der zuständigen Gemeinden, sind die entsprechenden Anforderungen unter den feuerpolizeilichen Auflagen aufgeführt. Zudem sind
die Blitzschutzsysteme in 3 verschiedene Klassen unterteilt, mit unterschiedlichen Anforderungen an die Ausführung.
Erstellen oder Prüfen Blitzschutzkonzepte / Bestandsaufnahmen
Ein Blitzschutzsystem muss geplant werden. Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen freiwillig errichteten Blitzschutzsysteme (z.B. Wohnbauten) oder blitzschutzpflichtigen Gebäuden.
Bei Neubauten, Umbauten oder Sanierungen mit bestehenden Baubewilligungen der zuständigen Gemeinden, sind die entsprechenden Anforderungen unter den feuerpolizeilichen Auflagen
aufgeführt. Zudem sind die Blitzschutzsysteme in 3 verschiedene Klassen unterteilt, mit unterschiedlichen Anforderungen an die Ausführung.
Neue Blitzschutzsyteme wie auch Nachrüstungen bei Sanierungen, Umbauten und Gebäudeerweiterungen müssen für den zuständigen Blitzschutzaufseher vollständig dokumentiert werden.
Je nach Umfang der Arbeiten sind die Anforderungen an diese Dokumentationen unterschiedlich. Vielen Handerksbetrieben fehlt auch die Zeit und es stellt sich die Frage: Wo finde ich die
nötigen Formulare und Vorlagen?
Wir erstellen vollständige Dokumentationen oder unterstützen
Sie bei der Erarbeitung dieser Dokumente, unter Berücksichtigung der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen.
Solaranlagen:
Solaranlagen müssen bei Gebäuden mit einem äusseren Blitzschutzsystem entsprechend der Schweizer Norm «SN 414022:2024 Blitzschutzsysteme» angeschlossen werden. Dies betrifft Installationen auf Steildächer wie auch auf Flachdächer.
Die Integration in das Blitzschutzsystem muss vorgängig gut geplant werden!
Wir bieten zu diesem Thema die entsprechende Unterstützung an. Wir helfen dem Installateur beratend bei der Planung und der Umsetzung für einen abnahmefähigen Zustand des Blitzschutzsystems.
Beispiel Aufdachanlage:
Die metallische Unterkonstruktion der Solarpanelen muss fachgerecht in das Fangleitungsnetz intergriert werden. Dabei sind die Abstände zwischen den Verbindungen je nach Blitzschutzklasse zu berücksichtigen. Entscheidend ist auch die Wahl der passenden und zugelassenen Klemmen und Verbindungsbauteile.
Noch etwas komplexer, im Vergleich zum Steildach, ist die Ausführung auf dem Flachdach!
Beispiel Indachanlage:
Bei Indachanlagen sind die blitzstromleitenden Verbindungen und Anschlüsse abhängig vom gewählten Produkt. Nur wenige Unterkonstruktionen sind durchgehend blitzstromleitfähig.
Bei solchen Anlagen ist eine vorgängige Planung zum Blitzschutzsystem unumgänglich!
Wir bieten zu diesem Thema die entsprechende Unterstützung an.
Wir helfen dem Installateur beratend bei der Planung und der Umsetzung für einen abnahmefähigen Zustand des Blitzschutzsystems.
(Stand November 2024)