"Periodische Blitzschutzkontrolle"

Wann wurde Ihr Blitzschutzsystem das letzte Mal kontrolliert?

Wichtige Info für alle Hauseigentümer mit freiwilligen Blitzschutzsystemen:

 

Im Kanton Zürich entfällt seit 2015 die kostenlose "Periodische Kontrolle" durch die GVZ Blitzschutzaufseher.

Trotzdem müssen freiwillige Blitzschutzsysteme mindestens alle 10 Jahre kontrolliert werden!

 

Blitzschutzsysteme müssen mindestens alle 10 Jahre von einer Fachperson Äusserer Blitzschutz VKF gemäss den Leitsätzen der electrosuisse überprüft werden. Das Blitzschutzsystem muss jederzeit betriebsbereit sein (Ziffer 4 bzw. 5 der VKF Brandschutzrichtlinie «Blitzschutzsysteme»).

Die Organisation der periodischen Prüfung und der Instandhaltung des Blitzschutzsystems liegt in der Verantwortung der Eigentümerschaft (Schweizer Norm «Blitzschutzsysteme» SN414022, Ziffer 12.1).


 

 


Hinweis: Kontrollen durch Fachpersonen ohne VKF-Zertifikat
werden offiziell nicht anerkannt!

(VKF = Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen)

 

 

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne, führen auf Wunsch die Kontrolle direkt aus oder senden Ihnen eine Offerte.



Wie funktioniert die Periodische Kontrolle "Blitzschutzsysteme":

 

Bei der Kontrolle überprüfen wir die äusseren sichtbaren Teile des Blitzschutzsystems inkl. Erdungen, und messen die Erdwiderstandswerte. Daraus wird ein Gesamtprotokoll erstellt.


Die Abrechnung erfolgt als Pauschalpreis und beinhaltet alle oben aufgeführten Leistungen inkl. Fahrkosten. Die Preisbildung ist abhängig von der Anzahl zu messender Ableitungen/Erdungen.

 

Wir senden Ihnen auf Anfrage auch gerne eine kostenlose Offerte!

 

Unsere Dienstleistung beinhaltet:

  • Terminierung nach Absprache mit dem Kunden
  • Aufnahme der Blitzschutzanlage vor Ort (Vorbereitung: Katasterplan und google-map-Ansicht)
  • Lösen aller verschraubter Ableitungen von der Erdung an der Messtrennstelle
  • Erdwiderstandsmessung jedes einzelnen Erders (3-Punkt-Messung)
  • Fotonachweis für den Kontrollbericht
  • Kontrolle aller Verbindungen zwischen Fangleiter (Dach) und Erdung
  • Prüfen des Schutzwinkels (befinden sich Bauteile evtl. im Schutzwinkel anderer Bauteile)
  • Drohneneinsatz zur Kontrolle der Fangleitungen und deren Verbindungen auf dem Dach
  • Erstellen des Prüfberichts mit Fotos, Lageplan und Messwerten
  • Zustellen Kontrollbericht an den Kunden und an die Brandschutzbehörde

 


im Preis inklusive:

Zusatzleistungen, falls Mängel festgestellt werden:

  • Auflistung der Mängel inkl. Fotos
  • Behebungsmöglichkeiten
  • Empfehlungen (keine Pflicht) zur Optimierung des Blitzschutzsystems nach aktuellen Blitzschutzregeln




Beispiele von «Blitzableitern» mit Messtrennstellen für die Erdwiderstandsmessungen


Beispiel künstlicher «Blitzableiter» an der Fassade.

Bild links: Originalzustand.

 

Bild rechts: nach Öffnung der Messtrennstelle und angeschlossenem 3-Punkt-Messgerät.


 

Beispiel «natürlicher Blitzableiter» über ein Fallrohr Dachentwässerung an der Fassade.

Bild links: Originalzustand.

 

Bild rechts: nach Öffnung der Messtrennstelle und angeschlossenem 3-Punkt-Messgerät.



Beispiel «Blitzschutzsystem»


Warum Blitzschutz?

Der Klimawandel lässt es häufiger blitzen!
Mittlerweile wird jeder 5. Feuerschaden im Kanton Zürich durch einen Blitzeinschlag verursacht.

  • Bis zu 10'000 Blitzschläge pro Jahr im Kanton Zürich
  • 10 Millionen Volt pro Blitzschlag
  • Temperaturen bis 30’000° C

Vorschriftsmässig erstellte und gut gewartete Blitzschutzsysteme verhindern zwar keine Einschläge,
aber sie leiten den Blitzstrom in den Boden ab und schützen wirkungsvoll vor Sach-und Personenschäden.

Blitzschutzsysteme bieten für Menschen, Tiere und Gebäude einen effektiven Schutz!

 

Was für Gebäude kontrollieren wir?

Es wird unterschieden zwischen gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Blitzschutzsystemen.
Die vorgeschriebenen Anlagen kontrolliert der GVZ-Blitzschutzaufseher.


Wir kontrollieren die freiwillig errichteten Blitzschutzsysteme wie z.B. Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser (ohne Hochhäuser).
Bei diesen Anlagen ist die Eigentümerschaft verpflichtet, ihr System ebenfalls alle 10 Jahre durch eine zertifizierte Fachperson
«Äusserer Blitzschutz VKF» kontrollieren zu lassen und die Kosten dafür zu tragen.

 

Schützt ein Blitzschutzsystem auf einem benachbarten Gebäude auch mich?

Nein. In der Regel sind Nachbargebäude dadurch nicht geschützt.

 

Was geht an einem Blitzschutzsystem im Laufe der Jahre typischerweise kaputt?

Die Fangleitungen auf dem Dach, wie auch die Ableitungen an der Fassade, sind allen Witterungseinflüssen ausgesetzt. Scheelasten, heftige Stürme und Hagelschlag belasten die mechanischen Verbindungen. Auch die Korrosion, gerade von älteren Bauteilen oder Lötverbindungen, beanprucht die Bauteile des Blitzschutzsystems.

 

Eines der drei Hauptbestandteile eines äusseren Blitzschutzsystems ist die Erdung. Die Erdung ist besonders wichtig! Hier können Defekte entstehen, beispielsweise durch Baggerarbeiten, Erstellen neuer Zugangswege/Plätze oder durch den Ersatz der alten metallischen Wasserzuleitung durch Kunststoffleitungen.

Ein alter Öltank sollte entfernt werden...
Ein alter Öltank sollte entfernt werden...
...dabei wurde der Erdleitungsdraht beschädigt = keine Blitzschutzerdung mehr!
...dabei wurde der Erdleitungsdraht beschädigt = keine Blitzschutzerdung mehr!

 

Dachanalyse Blitzschutz GmbH

Lindenstrasse 11
8604 Volketswil

 

 

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