Wichtige Info für alle Hauseigentümer mit freiwilligen Blitzschutzsystemen:
Im Kanton Zürich entfällt seit 2015 die kostenlose "Periodische Kontrolle" durch die GVZ Blitzschutzaufseher.
Trotzdem müssen freiwillige Blitzschutzsysteme mindestens alle 10 Jahre kontrolliert werden!
Blitzschutzsysteme müssen mindestens alle 10 Jahre von einer Fachperson Äusserer Blitzschutz VKF gemäss den Leitsätzen der
electrosuisse überprüft werden. Das Blitzschutzsystem muss jederzeit betriebsbereit sein (Ziffer 4 bzw. 5 der VKF Brandschutzrichtlinie
«Blitzschutzsysteme»).
Die Organisation der periodischen Prüfung und der Instandhaltung des Blitzschutzsystems liegt in der Verantwortung der
Eigentümerschaft (Schweizer Norm «Blitzschutzsysteme» SN414022, Ziffer 12.1).
Hinweis: Kontrollen durch Fachpersonen ohne VKF-Zertifikat
werden offiziell nicht anerkannt!
(VKF = Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen)
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne, führen auf Wunsch die Kontrolle direkt aus oder senden Ihnen eine Offerte.
Bei der Kontrolle überprüfen wir die äusseren sichtbaren Teile des Blitzschutzsystems inkl. Erdungen, und messen die Erdwiderstandswerte. Daraus wird ein Gesamtprotokoll erstellt.
Die Abrechnung erfolgt als Pauschalpreis und beinhaltet alle oben aufgeführten Leistungen inkl. Fahrkosten. Die Preisbildung ist abhängig von der Anzahl zu messender Ableitungen/Erdungen.
Wir senden Ihnen auf Anfrage auch gerne eine kostenlose Offerte!
im Preis inklusive:
Zusatzleistungen, falls Mängel festgestellt werden:
Beispiel künstlicher «Blitzableiter» an der Fassade.
Bild links: Originalzustand.
Bild rechts: nach Öffnung der Messtrennstelle und angeschlossenem 3-Punkt-Messgerät.
Beispiel «natürlicher Blitzableiter» über ein Fallrohr Dachentwässerung an der Fassade.
Bild links: Originalzustand.
Bild rechts: nach Öffnung der Messtrennstelle und angeschlossenem 3-Punkt-Messgerät.
Der Klimawandel lässt es häufiger blitzen!
Mittlerweile wird jeder 5. Feuerschaden im Kanton Zürich durch einen Blitzeinschlag verursacht.
Vorschriftsmässig erstellte und gut gewartete Blitzschutzsysteme verhindern zwar keine Einschläge,
aber sie leiten den Blitzstrom in den Boden ab und schützen wirkungsvoll vor Sach-und Personenschäden.
Blitzschutzsysteme bieten für Menschen, Tiere und Gebäude einen effektiven Schutz!
Es wird unterschieden zwischen gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Blitzschutzsystemen.
Die vorgeschriebenen Anlagen kontrolliert der GVZ-Blitzschutzaufseher.
Wir kontrollieren die freiwillig errichteten Blitzschutzsysteme wie z.B. Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser (ohne Hochhäuser).
Bei diesen Anlagen ist die Eigentümerschaft verpflichtet, ihr System ebenfalls alle 10 Jahre durch eine zertifizierte Fachperson
«Äusserer Blitzschutz VKF» kontrollieren zu lassen und die Kosten dafür zu tragen.
Nein. In der Regel sind Nachbargebäude dadurch nicht geschützt.
Die Fangleitungen auf dem Dach, wie auch die Ableitungen an der Fassade, sind allen Witterungseinflüssen ausgesetzt. Scheelasten, heftige Stürme und Hagelschlag belasten die mechanischen Verbindungen. Auch die Korrosion, gerade von älteren Bauteilen oder Lötverbindungen, beanprucht die Bauteile des Blitzschutzsystems.
Eines der drei Hauptbestandteile eines äusseren Blitzschutzsystems ist die Erdung. Die Erdung ist besonders wichtig! Hier können Defekte entstehen, beispielsweise durch Baggerarbeiten, Erstellen neuer Zugangswege/Plätze oder durch den Ersatz der alten metallischen Wasserzuleitung durch Kunststoffleitungen.