Ist im Werkvertrag die Norm SIA 118 vereinbart, endet im Normalfall nach 5 Jahren die Möglichkeit für den Eigentümer Mängel zu rügen (Verdeckte Mängel
Haftung). Immer öfter werden bei Flachdachbauten vom ausführenden Unternehmer auch Garantiefristen von 10 Jahren verlangt.
Bei Flachdachkonstruktionen lohnt es sich jedoch, vor Ablauf der Garantiefrist mindestens eine visuelle Kontrolle durchführen zu lassen.
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